Stiftung für
Kanada-Studien

Über die Stiftung

Die Stiftung für Kanada-Studien ist eine nicht-rechtsfähige Stiftung in der Verwaltung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft e.V.  Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Oberstes Anliegen der Stiftung für Kanada-Studien ist die Unterstützung und Förderung von Kanada-Studien in deutschsprachigen Ländern durch Förderung insbesondere des wissenschaftlichen Nachwuchses. Hierbei arbeitet sie eng mit der Gesellschaft für Kanada-Studien in den deutsch-sprachigen Ländern (GKS)  zusammen, die eigene Förderprogramme für Studierende unterhält sowie Zuschüsse zu Tagungen, Reisen und Publikationen vergibt. Außerdem kooperiert die Stiftung mit der Deutsch-Kanadischen Gesellschaft, die ein Werkstudierendenprogramm anbietet und Internships/Praktika in Kanada vermittelt.

Was wir fördern

Die Stiftung für Kanada-Studien vergibt Zuschüsse zu Reise- und Aufenthaltskosten für Forschungsaufenthalte in Kanada. Die Forschungsprojekte müssen zwingend im Feld der Kanada-Studien zu verorten sein – die Stiftung fördert nicht jegliches in Kanada durchgeführte Forschungsprojekt (siehe Näheres in den separaten FAQ) 

Die Stiftung erwartet eine Eigenbeteiligung. 

Die Fördersumme hängt von den Mitteln der Stiftung ab
(im Regelfall von einmalig 1000 bis max. 3000 Euro). 

für Forschungsaufenthalte in Kanada. 

Anträge können von deutschen, österreichischen und Schweizer Staatsbürgern gestellt werden oder jenen, die an einer deutschen, österreichischen oder Schweizer Hochschule arbeiten oder studieren. Bewerbungsschluss für die Stipendienvergabe im Folgejahr ist jeweils der 1. November des laufenden Jahres.

für Forschungsaufenthalte in Kanada. 

Anträge können von deutschen, österreichischen und Schweizer Staatsbürgern gestellt werden oder jenen, die an einer deutschen, österreichischen oder Schweizer Hochschule arbeiten oder studieren. Bewerbungsschluss für die Stipendienvergabe im Folgejahr ist jeweils der 1. November des laufenden Jahres.

Zur Entwicklung von Forschungsvorhaben vor der Projektantragsreife 
oder für „Sondierungsprojekte“. 

Anträge können von deutschen, österreichischen und Schweizer Staatsbürgern gestellt werden oder jenen, die an einer deutschen, österreichischen oder Schweizer Hochschule arbeiten oder studieren. Bewerbungsschluss für die Stipendienvergabe im Folgejahr ist jeweils der 1. November des laufenden Jahres.

Die Stiftung für Kanada-Studien ist darüber hinaus offen für weitere innovative Projektideen im Sinne der deklarierten Stiftungsziele. Formlose Projektskizzen können der Stiftung jederzeit vorgelegt werden. 

Frequently Asked Questions

Als Kanada-Studien versteht die Stiftung für Kanada-Studien Forschungen, die sich auseinandersetzen mit…
– Kanada insgesamt als Land/Staat/Gesellschaft oder mit Regionen/Provinzen/Gesellschaften/Nationen bzw. Völkern in Kanada oder
–  zentralen oder „typischen“ kanadischen Themen bzw. Fragestellungen oder
– Themen und Fragestellungen, für die Kanada (oder Kanadier*innen oder in Kanada Forschende etc.) eine besondere (international anerkannte) Expertise besitzt/besitzen.


Die Förderung der Stiftung ist nicht bestimmten wissenschaftlichen Disziplinen oder Fachgruppen vorbehalten. So können etwa naturwissenschaftliche, gesellschaftswissenschaftliche, ingenieurtechnische, rechtswissenschaftliche, geisteswissenschaftliche oder auch medizinische Forschungen gefördert werden, solange und sofern ein klarer Kanada-Bezug des Themas bzw. des Forschungsvorhabens erkennbar ist.

Welche Arten von Projekt- bzw. Stipendienanträgen nimmt die Stiftung entgegen?

Die Stiftung für Kanada-Studien vergibt Stipendien, die Reisen nach und zeitweilige Aufenthalte in Kanada unterstützen sollen. Dabei kann es sich handeln um…


–  Reisestipendien in Zusammenhang mit der Durchführung von Forschungsarbeiten (Promotionen, Post-Doc-Forschungsarbeiten, sonstige Forschungsprojekte) – einerseits für Promovierende, andererseits für bereits promovierte Wissenschaftler*innen oder


– Reisestipendien für die Vorbereitung von Projektanträgen (bei anderen forschungsfördernden Institutionen) und zur Unterstützung von Projekten, die noch in der Sondierungsphase bzw. noch nicht antragsreif sind.


– Darüber hinaus ist die Stiftung offen für weitere, innovative Projektideen im Sinne der Kanada-Studien (vgl. „Was versteht die Stiftung unter Kanada-Studien?“).

Kann ich Förderung für jegliche Forschungsaufenthalte in Kanada beantragen?

Nein, eine Forschung, die in Kanada durchgeführt wird, ist nicht automatisch eine Forschung im Sinne der Kanada-Studien und auch nicht automatisch förderfähig. Die Stiftung für Kanada-Studien finanziert ausschließlich Forschungsprojekte, die im Bereich der Kanada-Studien angesiedelt sind. Es muss also zwingend ein Kanada-Bezug der Forschung deutlich werden (vgl. „Was versteht die Stiftung unter Kanada-Studien?“).

Kann ich Förderung für ein Auslandsstudium in Kanada beantragen?

Nein. Die Stiftung für Kanada-Studien finanziert lediglich Reisestipendien im Sinne von Auslandsaufenthalten, die im Rahmen von konkreten Forschungsprojekten im Bereich der Kanada-Studien notwendig werden. Ein komplettes Studium, Promotionsstudium o.ä. in Kanada ist nicht förderfähig.

Kann ich Förderung zu Forschungen für Bachelor- oder Master-Abschlussarbeiten beantragen?

Nein, die Stiftung für Kanada-Studien fördert lediglich Forschungsarbeiten für Promovierende oder bereits promovierte Wissenschaftler*innen.
Für Studierende in Bachelor- oder Masterprogrammen, die im Rahmen ihrer Abschlussarbeiten eine Forschungsarbeit im Bereich der Kanada-Studien betreiben, wird explizit verwiesen auf die dafür vorgesehenen Förderpreise und Stipendien der Gesellschaft für Kanada-Studien e.V. (http://www.kanada-studien.org/forderpreise/forderprogramme/)

Sind die Stipendien der Stiftung wiederkehrende/monatliche Förderungen?

Nein. Die Stiftung für Kanada-Studien vergibt in aller Regel einmalige Zuschüsse zu bestimmten Forschungsprojekten. Es handelt sich nicht um personenbezogene „Lebenshaltungsstipendien“ wie etwa bei Begabtenförderungswerken, religiösen oder politischen Stiftungen o.ä.

Wie hoch ist die Geldsumme der Förderung durch die Stiftung?

Die Höhe der Fördersumme hängt einerseits von den Mitteln der Stiftung für Kanada-Studien ab, andererseits orientiert sie sich an den Kosten des jeweiligen Forschungsprojekts.
Die für Stipendien zur Verfügung stehenden Mittel der Stiftung können von Jahr zu Jahr variieren. Normalerweise vergibt die Stiftung pro Jahr mehrere Stipendien, die in der Regel zwischen ca. 1.000 und max. 3.000 Euro betragen.
Es muss ein konkreter Förderbedarf nachgewiesen werden. Dabei wird eine Eigenbeteiligung an den Gesamtkosten erwartet.

Für welche Kosten kann ich Förderung beantragen?

Ein Stipendium der Stiftung setzt einen über einen Finanzierungsplan nachgewiesenen Förderbedarf voraus.      
Die Stiftung für Kanada-Studien alimentiert keine von anderen Stellen bereits voll finanzierte Forschungsprojekte. So werden etwa Material- oder Literaturkosten nicht finanziert, wenn sie zum eigentlich bereits beantragten und finanzierten Projekt gehören. Ebenso sind „normale Lebenshaltungskosten“, die auch z.B. in Deutschland anfallen würden und nicht mit dem Kanada-Aufenthalt in Verbindung stehen, nicht förderfähig. Förderbedarfe im Sinne der Stiftung für Kanada-Studien sind „klassische“ Reise- und Aufenthaltskosten oder nicht durch andere Quellen gegenfinanzierte sonstige Projektkosten. Die Stiftung erwartet eine Eigenbeteiligung an den Gesamtkosten.

Gibt es Bewerbungstermine oder kann ich jederzeit einen Förderantrag stellen?

Der 1. November ist Bewerbungsschluss für die Stipendienvergabe im Folgejahr. Wenn Sie also beabsichtigen, 2025 ein Forschungsprojekt durchzuführen, müssen Sie Ihre Antragsunterlagen bis zum 1. November 2024 bei der Stiftung für Kanada-Studien eingereicht haben.

Wie entscheidet die Stiftung über meinen Förderantrag?

Alle vollständigen und formal förderfähigen Anträge werden vom Kuratorium der Stiftung begutachtet.
So erforderlich oder angezeigt, kann das Kuratorium die Einschätzung weiterer Expert*innen aus dem Bereich der Kanada-Studien oder anderer relevanter wissenschaftlicher Bereiche und Fächer zur Entscheidungsfindung heranziehen.

Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich rechnen?

Die Stiftung bemüht sich, die Förderentscheidungen innerhalb von zwei Monaten nach Bewerbungsschluss abgeschlossen zu haben. In der Regel werden die Entscheidungen bis zum Jahresende getroffen und kommuniziert.

Kann jeder einen Förderantrag stellen oder ist der Bewerberkreis eingeschränkt?

Grundsätzlich sind antragsberechtigt deutsche, österreichische und schweizerische Staatsbürger*innen sowie diejenigen, die an einer deutschen, österreichischen oder schweizerischen Hochschule studieren oder (als Forschende) arbeiten.
Einschränkungen gibt es hier lediglich in Hinblick auf die „akademische Qualifizierungsstufe“ der Antragstellenden: Die Stiftung für Kanada-Studien fördert lediglich Forschungsarbeiten für Promovierende oder bereits promovierte Wissenschaftler*innen.
Für Studierende in Bachelor- oder Masterprogrammen, die im Rahmen ihrer Abschlussarbeiten eine Forschungsarbeit im Bereich der Kanada-Studien betreiben, wird explizit verwiesen auf die dafür vorgesehenen Förderpreise und Stipendien der Gesellschaft für Kanada-Studien e.V. (http://www.kanada-studien.org/forderpreise/forderprogramme/)

Kann man sich mehrmals um einen Zuschuss bewerben; auch bei bereitserhaltener Absage?

Ja, wenn es sich um einen überarbeiteten Antrag oder ein neues Projekt handelt

Ist es möglich sich zu bewerben, wenn man seinen Aufenthalt in Kanada bereits begonnen hat?

Nein, da wir Reisestipendien vergeben. 

Ist eine gleichzeitige Bewerbung bei der GKS, der SKS und dem ICCS möglich?

Ja, aber dies muss auf dem Formular zum Zeitpunkt der Bewerbung angegeben werden. Ist die Bewerbung bei einer der Gesellschaften erfolgreich und wird deren Förderung angenommen, ist das SKS Stipendium zurückzugeben. Eine Kumulation von Stipendien der GKS, SKS und des ICCS ist nicht möglich.

Zustiftungen

Die Stiftung ist auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bislang stammt das Vermögen der Stiftung aus Zuwendungen der kanadischen Regierung sowie der GKS – Gesellschaft für Kanada-Studien e.V.

Um die Stiftung auf eine möglichst breite Basis zu stellen, benötigen wir Zustiftungen aus den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft: 

  • aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik
  • von Kanadistinnen und Kanadisten 
  • Kanadierinnen und Kanadiern 
  • von einzelnen Bürgern, staatlichen Stellen und privaten Institutionen
Stiftung für Kanada-Studien 

c/o Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V.
Postfach 16 44 60
45224 Essen

bzw. direkt:
Stiftung für Kanada-Studien
c/o Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V.
BW Bank
IBAN: DE49 6005 0101 0405 3257 99
BIC: SOLADEST600

Wichtiger Hinweis:
Die Spendenquittung wird Ihnen vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft zugesandt. Bitte geben Sie daher auf dem Überweisungsformular Ihre Anschrift vollständig und deutlich an.

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Kuratorium

Das Kuratorium besteht aus bis zu sechs Mitgliedern. Die Satzung der Stiftung finden Sie hier
Das Kuratorium setzt sich derzeit wie folgt zusammen: 

Prof. Dr. Caroline Rosenthal

Professorin für Amerikanistik, Friedrich-Schiller Universität Jena und Vorsitzende der Stiftung für Kanada-Studien

Mag. Dr. Doris Eibl

Leiterin des Zentrums für Kanadastudien der Universität Innsbruck
und Stellvertretende Vorsitzende der Stiftung für Kanada-Studien

Prof. Dr. Christoph Vatter

Professor für Interkulturelle Wirtschafts-kommunikation, Friedrich-Schiller Universität Jena und Vizepräsident der Gesellschaft für Kanada-Studien

Dr. Markus Heuel

Mitglied der Geschäftsleitung des Deutschen Stiftungszentrums und Repräsentant des Stifterverbandes

Dr. Anton Maria Ostler

Fachanwalt,
Partner
ARNECKE SIBETH DABELSTEIN mbB

Prof. Dr. Ludger Basten

Professor für Wirtschafts- und Sozialgeographie, Technische Universität Dortmund


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